Selbstantragstellung im Kontext der Neuregelung von § 109 UG

Info-Veranstaltung von BRwiss, Rektor und Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung
17.12.2021
11:30 - 13:00
wird noch bekannt gegeben

Zur Regelung der Gesamtbefristungsdauer: Info-Veranstaltung für SelbstantragstellerInnen

Aufgrund der UG-Novelle, die am 1.10.2021 in Kraft getreten ist, haben sich auch an der Universität Graz im Bereich der Drittmittelanstellungen Veränderungen ergeben. Durch die Neuregelung von § 109 UG beträgt die höchstzulässige Gesamtbefristungsdauer für das wissenschaftliche Personal nunmehr acht Jahre – unabhängig vom Beschäftigungsausmaß und von allfälligen Beschäftigungslücken.

An der Universität Graz wurde nunmehr ein Prozess entworfen, der es SelbstantragstellerInnen, die bereits die zulässige Gesamtbefristungsdauer überschritten haben beziehungsweise diese bei einer künftigen Anstellung überschreiten werden, ermöglichen soll, weiterhin Projekte beantragen zu können.

Der Betriebsrat für das wissenschaftliche Universitätspersonal, der Geschäftsführende Rektor Peter Riedler sowie der Vizerektor für Forschung und Nachwuchsförderung Joachim Reidl laden am 17. Dezember 2021 auf uniMEET zu einer Online-Informationsveranstaltung über diesen Prozess ein.

Primäre Zielgruppe der Informationsveranstaltung sind PostDocs.
Der neue Prozess betrifft nur SelbstantragstellerInnen, nicht jedoch ProjektmitarbeiterInnen.

Freitag, 17. Dezember 2021, 11:30-13:00 Uhr
https://meet.uni-graz.at/stephanie.taferner/0CB6TKNZ